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SPD-Fraktion zu Aussagen von Bürgermeister Kroeger zur prozessbeendenden Stadtrats-Entscheidung
Mit Verwunderung hat die SPD-Stadtratsfraktion die Stellungnahme von Bürgermeister Kroeger im Radiosender RPR1 zur Entscheidung des Stadtrates Sinzig, in einem von der Stadt verlorenen Prozesses gegen einen städtischen Vollstreckungsbeamten keine Berufung einzulegen, zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Kroeger äußerte sich wörtlich: „Wir von Seiten des Personalrates und der Verwaltung wollten in die Berufung gehen, aber da wir das nicht alleine entscheiden können, hat der Stadtrat anders entschieden und demokratische Entscheidungen sind umzusetzen. Unbefriedigend für uns, aber so ist es.“
Diese von Bürgermeister Kroeger kritisierte Entscheidung war nach Auffassung der SPD-Fraktion und der deutlichen Mehrheit im Stadtrat die einzig vertretbare Alternative. Schließlich konnte die Stadt auch nach über zweijähriger Prozessdauer das Gericht nicht von einem Betrug durch den Mitarbeiter überzeugen. Vielmehr hat das Gericht das Vorbringen der Stadt in allen Punkten zurückgewiesen.
Selbst der die Stadt vertretende Rechtsanwalt beurteilte die Aussichten im Falle der Berufung - wie der Presse zu entnehmen war - auf „bestenfalls 50 zu 50“. Eine verantwortliche Bewertung der Situation konnte daher nur einen Verzicht auf die Berufung zum Ergebnis haben, auch um den bereits eingetretenen Schaden von mehreren zehntausend Euro nicht durch eine absehbare mögliche Prozessniederlage zu vergrößern. Es ist in diesem Zusammenhang ebenso an die betroffene vierköpfige Familie des Klägers zu erinnern. Hier geht es der SPD nach der von der Stadt zum Teil mitverursachten langen Prozessdauer auch um zügigen Rechtsfrieden.
Zur Einlassung des Bürgermeisters, dass auch der Personalrat der Stadt Sinzig in Berufung gehen wolle, erklärte dessen Vorsitzender gegenüber SPD-Fraktionssprecher Hartmut Tann, der Personalrat sei mit der Frage der Berufung nicht befasst gewesen.
26. Juni 2017, Hartmut Tann
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